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Erledigung zum günstigen Pauschalpreis
Pro Abmahnung: 100 € bis 250 €
Wenn Sie sich dafür entscheiden, uns zu beauftragen, erledigen wir die Abmahnung für Sie rasch und zu einem günstigen Pauschalpreis zwischen 100 € und 250 € netto.
Hoher Gegenstandswert / Streitwert
Ihr Anruf und die kurze telefonische Ersteinschätzung durch uns sind für Sie kostenfrei. Unser Berufsrecht verbietet uns zwar, für Sie kostenlos tätig zu werden. Wir dürfen insbesondere keinen kostenlosen Rechtsrat an Sie erteilen (§ 49b Abs.1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Wenn keine Vergütungsvereinbarung vorliegt, kommt daher das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zur Anwendung. Die Vergütung richtet sich dann nach dem Gegenstandswert / Streitwert der Abmahnung, der bei Urheberrechtsverletzungen oft sehr hoch ist (10.000-30.000 €). Die Anwaltskosten liegen dementsprechend meist bei über eintausend Euro.
Vergütungsvereinbarung
Stattdessen bieten wir Ihnen aber eine Vergütungsvereinbarung in Form des o.g. pauschalen Honorars von 100-250 € netto an. Damit wird unsere außergerichtliche Tätigkeit abgegolten und die Angelegenheit in aller Regel erledigt.
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Rechtsanwälte
Dr. Steinführer, Nowack
& Radowsky
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