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Was ist eine Abmahnung?
Reaktion auf Urheberrechtsverletzung
Eine Abmahnung ist die Reaktion auf eine Urheberrechtsverletzung. Sie wird erteilt, wenn urheberrechtlich geschützte Werke (Filme, Videos, Musik, Bilder) im Internet angeblich unberechtigt verwendet werden. Die Verwendung kann im Herunterladen oder auch Verbreiten bestehen.
Tauschbörse / Filesharing-Netzwerk
Viele Abgemahnte sind sich einer Rechtsverletzung nicht bewusst. Oft wird ihnen vorgeworfen, sie hätten das abgemahnte Werk in einem P2P-(peer to peer)-Netzwerk, d.h. in einer Online-Tauschbörse im Rahmen des sog. Filesharing, öffentlich zugänglich gemacht bzw. verbreitet.
Schadensersatz und andere Forderungen
Der Rechtsinhaber erhebt dann eine Unterlassungs- und Schadenersatzforderung, weil die Verwendung seiner Werke normalerweise kostenpflichtig und von seiner Erlaubnis abhängig ist. Diese Forderungen macht er zugleich mit der Abmahnung geltend.
Manche Rechtsanwaltskanzleien sind darauf spezialisiert, Massen von Abmahnungen wegen Filesharings an die Nutzer von Tauschbörsen zu versenden. Dazu gehören Kanzleien wie Waldorf Frommer, Rasch, U+C (Urmann und Collegen) oder Nümann Lang.
Bekannt für die Versendung von Abmahnungen sind auch die Anwälte von Kornmeier, Fareds, Negele Zimmel, außerdem Schutt & Waetke, KUW Rechtsanwälte, Schindler Boltze sowie Simon und Partner.
Ferner erhalten viele unserer Mandanten Abmahnungen der Anwälte von Break Law, Baumgarten Brandt, Denecke von Haxthausen, Schalast und Partner.
Unterlassungserklärung
Zusammen mit der Abmahnung erhalten die Empfänger eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die sie unterschrieben zurücksenden sollen. Darin verpflichten sie sich bei Androhung einer Vertragsstrafe in Geld zum Unterlassen weiterer Urheberrechtsverletzungen und zu einem umfangreichen Schadensersatz.
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